Trier: Der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe hat weite Teile des Urteils gegen Bernd W. (52) aufgehoben, deshalb muss der Prozess gegen den Amok-Fahrer von Trier neu aufgerollt werden. Das Landgericht Trier hat am gestrigen Donnerstag mitteilt, wann es dazu kommen wird: Es sind zehn Verhandlungstermine vom 27. Februar bis zum 2. Mai geplant.
Am 1. Dezember 2020 war Bernd W. mit 1,12 Promille Alkohol im Blut in seinen Land Rover gestiegen und war in der Trierer Innenstadt unweit der Porta Nigra durch die Fußgängerzone gerast. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben: Eine 73 Jahre alte Seniorin, ein 45-jähriger Zahnarzt und seine erst neun Wochen alte Tochter, eine 52 Jahre alte Lehrerin und eine 25-jährige Studentin. Daneben verletzte Bernd W. bei seiner Amok-Fahrt weitere 24 Personen, zum Teil schwer.
Im August 2022 wurde der 52-Jährige vor dem Landgericht Trier schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung vor der Verbüßung von mindestens 15 Jahren ausgeschlossen. Weil Bernd W. laut einem Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen leidet, gingen die Richter davon aus, dass er seine Tat im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit beging.
Deshalb wurde auch eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Die Richter am Bundesgerichtshof haben jetzt aber erklärt, dass die „generalisierende Betrachtungsweise“ zu kurz gegriffen sei. Anfang Dezember im vergangenen Jahr hoben sie das Urteil gegen Bernd W. daher auf. Im neuen Prozess ab Februar müssen keine sogenannten „Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen“ mehr getroffen werden. Es muss also nicht mehr geprüft werden, ob Bernd W. die Tat begangen hat, denn das steht auch für die Karlsruher Richter fest.