Saarbrücken: Ganz Frankreich wird ab Sonntag nach einem Beschluss von Auswärtigem Amt, Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium in die Liste der Hochrisikogebiete aufgenommen. Das hat das Robert-Koch-Institut am heutigen Freitag mitgeteilt. Als Hochrisikogebiete werden Regionen oder Länder mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Corona-Inzidenzen bezeichnet. Die Einstufung gilt am Sonntag ab Mitternacht und hat Folgen für Reisende.
Sie müssen sich nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet vor der Rückreise nach Deutschland digital anmelden und bei Einreise einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen. Ungeimpfte müssen sich nach der Einreise in Quarantäne begeben, können diese nach frühestens fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test verlassen.
Kinder unter 12 Jahren sind davon nicht betroffen. Was bedeutet das für den kleinen Grenzverkehr ins benachbarte Département Moselle? Hier gibt es in der bundesweit gültigen Coronavirus-Einreiseverordnung Ausnahmen. So muss man sich im Rahmen des Grenzverkehrs nicht digital anmelden, in Quarantäne begeben und auch keinen 3G-Nachweis mitführen, wenn man weniger als 24 Stunden in Frankreich gewesen ist.
Der Grund für die Reise, also ob Arbeit oder Einkauf, spielt dabei keine Rolle. Auch umgekehrt muss man sich als Franzose nicht digital anmelden oder in Quarantäne begeben, wenn man weniger als 24 Stunden in der Bundesrepublik bleibt. Das ist unter anderem bei Berufspendlern der Fall, die jeden Tag nach der Arbeit wieder zurück nach Frankreich fahren.
Für die Einreise nach Frankreich gilt für Saarländer: Geimpfte und Genesene können sich frei in unserem Nachbarland bewegen. Ungeimpfte Saarländer dürfen sich nur bis zu 24 Stunden lang und bis zu 30 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt nach Frankreich bewegen, für weitere Reisen brauchen sie einen Test.