Saarlouis: Während die Politik um noch schärfere Maßnahmen im Kampf um die Eindämmung des Corona-Virus mit sich ringt, wird im Saarland eine weitere Maßnahme der Landesregierung vorerst gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat am heutigen Mittwoch einen Paragrafen der Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis St. Wendel vorläufig außer Vollzug gesetzt.
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