Geflügelpest-Fälle im Saarland: Neunkircher Zoo bis auf Weiteres geschlossen

Neunkirchen/Überherrn: An zwei Orten im Saarland ist der hochansteckende Erreger der Geflügelpest H5N1 zweifelsfrei nachgewiesen worden. Das teilt das Saar-Umweltministerium mit. Die beiden Fälle sind in Überherrn sowie in Neunkirchen jeweils bei Wildvögeln entdeckt worden. Zudem besteht der Verdacht, dass es eine Infektion in der Greifvogelstation des Neunkircher Zoos gegeben hat. Dort werden nun genommene Proben ausgewertet.

Bis die Ergebnisse vorliegen, bleibt der Zoo vorerst einmal geschlossen, so das Ministerium weiter. Der Zoo selbst lässt seine Besucher darüber im Dunkeln und berichtet, etwa auf seiner Facebookseite oder mittels Pressemitteilung, nichts über die Schließung. Die Tiergesundheitsbehörde des Saarlandes fordert nach den bestätigten Fällen jetzt alle Geflügelhalter dazu auf, sich auf eine Stallpflicht vorzubereiten. Die könnte unter anderem für privat oder gewerblich gehaltene Hühner, Enten, Gänse und Puten in Kraft treten.

Tierhalter sollen bei unklaren Krankheits- und Todesfällen in ihren Beständen das Landesamt für Verbraucherschutz informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen lassen. Umwelt-Staatssekretär Sebastian Thul (SPD) appelliert: „Ich rufe die saarländischen Geflügelhalter jetzt zu erhöhter Wachsamkeit auf.“ Außerdem bekräftigt er: „Wir prüfen den Kontaktfall im Zoo genau.“  Auch an die Bürger wendet sich das Ministerium:

„Wenn Sie tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen finden, sollte dies umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.“ Das ist erreichbar per Mail unter tiergesundheit@lav.saarland.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0681 / 9978 4550. Für Menschen ist H5N1 normalrrweise ungefährlich.