Saarbrücken: Das Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken verschickt in diesem Monat erstmals Bußgeldbescheide und Betretungsverbote auf Grundlage des Masernschutzgesetzes. Aktuell geht die Behörde davon aus, dass 274 Schüler ein Bußgeld erhalten werden. Zudem werden zwei Kinder ohne nachgewiesenen Masernschutz ein Betretungsverbot für Kindertagesstätten erhalten. Mit Betretungsverboten müssen derzeit auch vier Mitarbeiter von Kliniken rechnen.
Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden, müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn es ungeimpfte Mitarbeiter, Jugendliche oder Kinder dort gibt. Allein im Regionalverband betrifft das rund 30.000 Schüler. Bislang haben 51 Schulen gemeldet, dass insgesamt 550 Schüler keinen Nachweis einer Masernschutzimpfung geliefert haben. In rund der Hälfte dieser Fälle haben die Betroffenen aber noch Zeit, diesen Nachweis zu erbringen. Bei Schülern steht die Schulpflicht über dem Masernschutzgesetz, deshalb sind für sie keine Betretungsverbote, sondern nur Bußgelder möglich. Die können bis zu 2.500 Euro reichen.
Bei ungeimpften Lehrern greift jedoch das Betretungsverbot. Es gilt auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. So kommen auch auf vier Mitarbeiter aus Krankenhäusern im Regionalverband nun Betretungsverbote zu. Für Bußgeldbescheide und Betretungsverbote gilt: Bei einem rechtzeitigen Impfnachweis vor Versand des Bescheids können sie zurückgenommen werden. Das Masernschutzgesetz gilt seit 1. März 2020. Seitdem muss bereits bei Neuanmeldungen an Kitas und Schulen ein Impfnachweis vorgelegt werden. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.