Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat am heutigen Freitag dem Eilantrag eines Lebensmittel-Einzelhändlers stattgegeben. Die Richter setzen damit die saarländische Corona-Verordnung teilweise außer Kraft. In der Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie heißt es, dass in Geschäften ab einer 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche der Zutritt auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter beschränkt werden muss.
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