Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat am gestrigen Donnerstag die Eilanträge zweier Restaurantinhaber im Saarland gegen die Corona-Verordnung zurückgewiesen. Die verschärfte Verordnung verbietet den Betrieb von Gaststätten und sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen sind lediglich die Lieferung von Speisen und Getränken, Essen und Trinken to go sowie der Betrieb von Kantinen.
Die Richter glauben, dass ein Betriebsverbot von gastronomischen Einrichtungen dazu geeignet ist, die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen. Für das Gericht gibt es keinen Zweifel, dass Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Personen, die sich nicht kennen, und einer längeren Verweildauer ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringen. Andere Lösungen, wie die Umsetzung von Hygienekonzepten, regelmäßiges Lüften oder der Einsatz von Filteranlagen, sind dabei laut Gericht in der momentanen Situation mit hohen Infektionszahlen lange nicht so effektiv wie die Betriebsschließungen.
Zu berücksichtigen ist laut der Richter vor allem, dass die Gäste während des Essens und Trinkens keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und sich dabei eine Verbreitung von virushaltigen Tröpfchen und Aerosolen in der Luft nicht verhindern lässt. Zudem, so die Richter weiter, ist die Maßnahme verhältnismäßig, weil sie zeitlich befristet ist. Außerdem haben der Bund und die Landesregierung zahlreiche Hilfsmaßnahmen beschlossen, um die Existenz von Unternehmen in der Corona-Krise zu sichern.
So sollen Gastronomen bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem November im vergangenen Jahr als Staatshilfen bekommen. Dass in Kantinen gegessen werden darf und in der übrigen Gastronomie nicht rechtfertigen die Richter unter anderem damit, dass nicht jedermann hineindarf, sondern es Zugangsbeschränkungen gibt. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.