Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat am gestrigen Donnerstag die Eilanträge zweier Restaurantinhaber im Saarland gegen die Corona-Verordnung zurückgewiesen. Die verschärfte Verordnung verbietet den Betrieb von Gaststätten und sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen sind lediglich die Lieferung von Speisen und Getränken, Essen und Trinken to go sowie der Betrieb von Kantinen.
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