Saarlouis: Am heutigen Sonntag hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis eine weitere Entscheidung zu den Corona-Beschränkungen getroffen, die vor allem Corona-Skeptikern, Leugnern und Verschwörungstheoretikern nicht gefallen dürfte. Es geht um eine Versammlung zum Thema „Aufklärung zum Thema Corona Fakten“, die auf dem Rathausplatz in Saarbrücken für den heutigen Volkstrauertag geplant gewesen ist.
Diese angemeldete Veranstaltung hat die Landeshauptstadt Saarbrücken im Vorfeld untersagt. Die Veranstalter haben sich gegen das Verbot gewehrt und das Verwaltungsgericht angerufen. Dort haben die Richter allerdings im Sinne der Landeshauptstadt entschieden, es ist also bei dem Verbot der Veranstaltung geblieben. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wiederum haben sich die Anmelder der Demo auch zur Wehr setzen wollen und sind vor das Oberverwaltungsgericht gezogen.
Die Richter dort haben dann heute die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen. Beim Oberverwaltungsgericht haben die Antragsteller vorgetragen, dass sie auf einer „Corona Info Tour“ sind und haben die Auffassung vertreten, dass ein Verbot der Veranstaltung eine Verletzung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und der allgemeinen Handlungsfreiheit darstellt, wie sie im Grundgesetz garantiert werden.
Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts hat jedoch entschieden, dass das Verbot sei zu Recht angeordnet worden ist. Denn nach dem Saarländischen Sonn- und Feiertagsgesetz sind Versammlungen am heutigen Volkstrauertag ab vier Uhr morgens verboten, wenn sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen. Dass dieses Gesetz in einem zeitlich beschränkten Rahmen die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und der allgemeinen Handlungsfreiheit einschränkt, sorgt aus Sicht des Gerichts für keinen ernsthaften Bedenken. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.