Heute beschlossen: Ab Montag dürft ihr euch wieder mit euren Freunden treffen

Saarbrücken: Wochenlang war es im Saarland im privaten Bereich nur erlaubt, mit den Personen zusammen zu sein, die auch im gleichen Haushalt leben. Treffen mit anderen Personen waren auf maximal eine haushaltsfremde Person beschränkt, nicht einmal die eigene Verwandtschaft durfte man besuchen. Dann klagte ein Bürger gegen diese strengen Regeln und der saarländische Verfassungsgerichtshof gab ihm Recht. Seit letzter Woche dürfen sich daher wieder zahlreiche Familienangehörige und höchstens eine weitere Person privat treffen, wenn sie dabei die Abstandsregeln einhalten. Jetzt setzt die saarländische Landesregierung noch einen drauf. In einer Telefonschaltkonferenz hat der Ministerrat am heutigen Samstag beschlossen, dass man noch über diese Regelung hinausgehen will.

Ab Montag dürfen sich daher alle Mitglieder eines Haushalts nicht nur mit der Familie, sondern auch mit allen Mitgliedern eines weiteren Haushalts treffen. Was so trocken klingt, bedeutet im Klartext: Ihr dürft euch wieder mit euren Freunden treffen oder eure Kinder können ihre Freunde sehen und die Eltern dürfen dabei sein.

Wichtig ist, dass alle Beteiligten zu nicht mehr als zwei Haushalten gehören. Und auch hier muss wieder darauf geachtet werden, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Gelten sollen die neuen Regeln zunächst gut zwei Wochen lang bis 17. Mai. Auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei haben Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Vize-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) nochmal ausdrücklich auf die Abstandsregelung hingewiesen und betont, dass man private Treffen nach wie vor dennoch besser vermeiden sollte, falls sie nicht unbedingt notwendig sind.

Anke Rehlinger: „Auch wenn wir die Pandemie weitestgehend im Griff haben, ist Corona lange nicht vorbei. Die Regeln gegen die Ausbreitung des Virus bleiben wichtig wie auch die Nachverfolgbarkeit von Kontakten. Wir gehen aber mit der neuen Verordnung einen weiteren Schritt zu geordnetem Alltagsleben und zu wirtschaftlicher Normalität – soweit das in der Pandemie möglich ist.“