Homburg: Der suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) ist am heutigen Mittwoch in einem Berufungsprozess am Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 52-Jährige muss wegen Untreue 120 Tagessätze zu je 90 Euro zahlen, was eine Gesamtstrafe von 10.800 Euro ergibt. Damit kommt er deutlich besser weg als im ersten Verfahren vor zwei Jahren, als der Politiker zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Hintergrund des Prozesses ist die sogenannte Homburger Detektivaffäre.
Weil er den Verdacht hegte, dass Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs während ihrer Arbeitszeit illegal für private Zwecke im Wald Holz schlugen, verarbeiteten und unter der Hand verkauften, heuerte Schneidewind eine teure Detektei aus dem nordrhein-westfälischen Düsseldorf an. Die überwachte mehrere Mitarbeiter wochenlang. Bei den hohen Kosten für diesen Einsatz, zusammengerechnet mehrere 100.000 Euro, hätte der Oberbürgermeister eigentlich die Genehmigung es Stadtrats einholen müssen. Tat er aber nicht.
Unter anderem sagte vor Gericht ein städtischer Mitarbeiter aus, der eigenen Angaben zufolge von Schneidewind mit der Sache betraut worden war. Der Zeuge erklärte, dass er den OB auf die illegale Vorgehensweise bei der Observation hingewiesen habe. Schneidewind habe ihm daraufhin schroff erklärt, dass das seine Sache sei. Sechs Wochen lang observierte die Detektei die angebliche „Holzmafia“, allerdings ohne Ergebnisse. Letztlich, so das Gericht heute, hat sich der Politiker zwar der Haushaltsuntreue schuldig gemacht.
Allerdings nur, was die letzten beiden Wochen des insgesamt sechswöchigen Observationseinsatzes betrifft. Außerdem, so die Richter, hat er sich nicht selbst bereichert, sondern sich um das Wohl der Stadt gesorgt. Den entstandenen Schaden von rund 75.000 Euro will der 52-Jährige der Stadt aus eigener Tasche zurückzahlen.