Saarbrücken: Das Landgericht Saarbrücken hat heute Dardan R. (22) und Florian J. (20) verurteilt. Die beiden haben am 16. Juni 2018 einen damals 35 Jahre alten Mann brutal angegriffen. Der Vater eines acht Jahre alten Kindes liegt seit der Tat im Wachkoma, muss beatmet werden, die Chancen auf Besserung seines Zustands sind gering. Der aus einer kosovarischen Familie stammende Florian kannte das Opfer kaum. Aber der ebenfalls aus einer kosovarischen Familie stammende Dardan und das spätere Opfer kannten sich, waren schon vor dem Angriff aneinandergeraten. In der Tatnacht kommt es wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden. Plötzlich heißt es, dass sich der 35-Jährige im Bereich einer Diskothek aufhält. Dardan und Florian stürmen mit mehreren Freunden dorthin. Unter dem Vorwand, reden zu wollen, holen sie den Mann, der als Türsteher arbeitet, beiseite.
Dann versetzt Dardan dem völlig arglosen Mann einen Schlag ins Gesicht. Der 35-Jährige geht sofort zu Boden und bleibt bewusstlos liegen. Da nimmt der leidenschaftliche Fußballspieler Florian plötzlich ein, zwei Schritte Anlauf und tritt mit voller Wucht gegen den Kopf des wehrlosen Opfers. Er weiß nicht, dass dem Mann eine künstliche Schädelplatte eingesetzt worden ist. Sie bricht, der 35-Jährige erleidet lebensgefährliche Hirnverletzungen.
Mehrere Male musste der Mann seitdem in verschiedenen Krankenhäusern operiert werden, wie seine Mutter am letzten Prozesstag berichtet. Sie zeigt Fotos ihres Sohnes, der nun ein Schwerst-Pflegefall ist. Und sie zeigt Bilder, die sein Kind gemalt hat und in denen es sich nichts mehr wünscht, als dass der Vater wieder gesund wird. Die Mutter wünscht sich vom Richter nur eins: „Ich brauche Gerechtigkeit.“
Nach langer Beratung fällt die Kammer am Nachmittag ihr Urteil: Dardan R., der dem Opfer den Schlag versetzte, bekommt ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Florian J., der dem hilflosen Mann gegen den Kopf trat, bekommt fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre gefordert, der Verteidiger keine zwei Jahre. Er hat bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. Die Mutter des Opfers brach nach dem Prozess weinend im Gerichtsflur zusammen.