Illegales TV-Streaming vor Gericht: Saarländer soll Tausende Zugänge verkauft haben

Weiter nach der Werbung

Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken beginnt in der kommenden Woche ein Strafprozess gegen einen 40 Jahre alten Mann aus dem Saarland. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem Beschuldigten vor, über mehrere Jahre hinweg unerlaubt Zugänge zu verschlüsselten Fernsehangeboten vermittelt und damit ein umfangreiches Geschäftsmodell betrieben zu haben.

Weiter nach der Werbung

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll der Angeklagte zwischen Oktober 2017 und Januar 2026 über eine eigene Internetseite sowie über Verkaufsplattformen kostenpflichtige Zugänge zu sogenannten Cardsharing- und IPTV-Diensten angeboten haben. Dadurch sollen Kunden unter anderem verschlüsselte Programme verschiedener Pay-TV-Anbieter empfangen haben, ohne reguläre Abonnements abzuschließen.

Weiter nach der Werbung

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann mit diesem Angebot über einen langen Zeitraum Einnahmen erzielen wollte. Insgesamt werden ihm 6.076 Fälle der Beihilfe zum Ausspähen von Daten zur Last gelegt. Die Ermittler werfen ihm vor, den unberechtigten Zugriff auf verschlüsselte Inhalte unterstützt zu haben.

Weiter nach der Werbung

Der Beschuldigte befindet sich bereits seit Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde er damals im Zuge des Verfahrens festgenommen. Im Laufe der Ermittlungen soll er dabei einzelne Vorwürfe zumindest teilweise eingeräumt haben.

Weiter nach der Werbung

Vor Gericht wird nun zu klären sein, in welchem Umfang der Angeklagte tatsächlich an dem mutmaßlich illegalen Geschäftsmodell beteiligt war und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Weiter nach der Werbung

Der Prozess soll am 12. August vor dem Landgericht Saarbrücken beginnen. Für die Verhandlung sind zunächst mehrere Prozesstage vorgesehen, an denen Beweise erhoben und Zeugen gehört werden sollen.

Dieser Beitrag wird bereitgestellt vom Medienverbund Saarland