Saarbrücken/Neunkirchen: Ab dem heutigen Mittwoch kann die Polizei in Saarbrücken und Neunkirchen innerhalb bestimmter Bereiche jede beliebige Person durchsuchen. Denn ab sofort sind im Saarland Waffen- und Messerverbotszonen in Kraft. Die entsprechende Verordnung hat das Innenministerium in Abstimmung mit den Stadtverwaltungen der Landeshauptstadt und der Hüttenstadt ausgearbeitet.
Die Waffen- und Messerverbotszonen basieren auf einer Analyse der Sicherheitslage durch die Polizei. Die Beamten bekommen nun erweiterte Befugnisse: Sie dürfen auch ohne jeden Verdacht Personen in den ausgewiesenen Bereichen kontrollieren. Dabei aufgefundene Waffen und Messer können sofort sichergestellt werden. Das Verbot gilt unabhängig von der Klingenlänge. Gewerbetreibende, Gastronomen oder Handwerker dürfen Messer weiter transportieren, wenn sie für ihre Arbeit benötigt werden.
Allerdings müssen sie in Taschen oder Rucksäcken sicher verstaut sein und es müssen mindestens drei Handgriffe nötig sein, um das Messer zu erreichen. Auch Sicherheitsbehörden, Rettungskräfte und Personen mit Waffenbesitzkarten können weiterhin Messer mit sich führen. Nicht betroffen ist darüber hinaus der Anlieferverkehr. Auch, wenn zu Film- oder Fotoaufnahmen Messer benutzt werden, ist das in Ordnung. Messer im Auto sind nur dann in Ordnung, wenn man Waffenverbotszonen nur durchfährt. Schon beim Parken seines Wagens könnte es aber rechtliche Probleme geben.
Eine ausdrückliche Ausnahme für sogenannte Gurtmesser, mit denen man im Notfall den Anschnallgurt durchtrennen und sein Leben retten kann, gibt es nicht. Diese Messer müssen naturgemäß griffbereit liegen und im Idealfall mit weniger als drei Handgriffen erreichbar sein. Tierabwehrsprays dagegen unterliegen nicht dem Waffengesetz und können nach wie vor in den Verbotszonen mitgeführt werden. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen hohe Bußgelder bis zu 10.000 Euro. In den betreffenden Bereichen weisen Schilder auf das Waffenverbot hin.