In Völklinger Nachbarort: 14 Jahre alter Junge stirbt nach Unfall mit E-Scooter

L’Hôpital: Nach einem schweren Unfall mit einem E-Scooter ist ein 14 Jahre alter Junge im benachbarten Frankreich jetzt an seinen Verletzungen verstorben. Davon berichtet die Tageszeitung „Le Républicain Lorrain“. Demnach ereignet sich das Unglück bereits am vergangenen Dienstagabend in L’Hôpital. Der Ort grenzt direkt an Völklingen und Großrosseln. In der Bahnhofstraße, wenige hundert Meter von der saarländischen Grenze entfernt, ist der Junge gegen 19.30 Uhr mit seinem Roller unterwegs, als er im Bereich des Marktplatzes mit einem Auto zusammenstößt. Schnell sind alarmierte Einsatzkräfte vor Ort.

Der Teenager wird von Feuerwehrleuten aus Freyming-Merlebach und L’Hôpital sowie vom Mobilen Notfall- und Reanimationsdienst SMUR aus Forbach versorgt und später am Abend ins Krankenhauszentrum nach Nancy geflogen. Dort kämpfen die Ärzte weiter um das Leben des Jungen. Letztlich vergeblich, wie der „Le Républicain Lorrain“ nun berichtet: Der Junge ist mittlerweile im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen verstorben. Ob er noch einmal das Bewusstsein erlangt hat, ist nicht bekannt.

Das Kind stammte aus dem Nachbarort Carling, der ebenfalls an das saarländische Völklingen grenzt. Derzeit laufen die polizeilichen Ermittlungen, wie es genau zu dem Unfall gekommen ist. In Deutschland, muss man mindestens 14 Jahre alt sein, um einen E-Scooter zu fahren. Wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz berichtet, liegt das Mindestalter in Frankreich sogar nur bei 12 Jahren. Bei unseren Nachbarn ist wie bei uns kein Führerschein notwendig und es gibt keine Helmpflicht.

Das Benutzen von Kopfhörern während der Fahrt auf einem E-Scooter ist in Frankreich verboten. In Deutschland sind Kopfhörer dagegen erlaubt, solange man die Umgebungsgeräusche noch wahrnehmen kann. In Frankreich muss man beim E-Scooter-Fahren in der Dunkelheit eine Warnweste tragen, in Deutschland gibt es dazu keinerlei Vorschriften.