Saarbrücken: Wenn bestimmte Gründe gegeben sind, kann die Polizei im Saarland Menschen gegen ihren Willen festhalten. Oft erfolgt eine solche Ingewahrsamnahme zum Beispiel, wenn eine Person aufgrund ihres Zustands nicht mehr sich selbst überlassen werden kann, weil sie sonst eine Gefahr für sich oder andere darstellen würde. Doch die Polizei im Saarland würde gerne auch in anderen Fällen Personen in Gewahrsam nehmen können, wo das bislang nicht ohne weiteres möglich ist.
In allen anderen Bundesländern mit Ausnahme von Baden-Württemberg gibt es solche Möglichkeiten schon. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel erlaubt das dortige Polizeigesetz Ingewahrsamnahmen bis zu 24 Stunden, die unerlässlich sind, um einen Platzverweis, eine Wohnungsverweisung oder ein Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt durchzusetzen. Vor allem Platzverweise beim Auftreten von gewaltbereiten Gruppen will Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) damit besser durchsetzen können:
„Das Problem ist, dass bei renitenten Adressaten die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel nicht ausreichen. Die betreffenden Personen werden verwarnt und 200 Meter weiter beginnen die Diskussionen erneut.“ Mit einer Gesetzesänderung wäre es möglich, Störer bis zum nächsten Tag wegzusperren. In der Vergangenheit war es unter anderem bei Volksfesten im Saarland zu unschönen Szenen gekommen. Der Saarlouiser Oberbürgermeister Peter Demmer (SPD), selbst jahrzehntelang im Polizeidienst tätig, verfasste nach Problemen im Rahmen der Emmes 2019 sogar einen Brandbrief:
„In der angrenzenden Altstadt kam es in den frühen Morgenstunden der Festtage immer wieder zu massiven Problemen mit Jugendbanden, die allesamt Migrationshintergrund haben. In einem Fall musste die Polizei den ‚geordneten Rückzug‘ antreten, da das polizeiliche Gegenüber derart in der Überzahl war, dass die Unversehrtheit der Beamtinnen und Beamten gefährdet war.“