Saarbrücken: Wenn bestimmte Gründe gegeben sind, kann die Polizei im Saarland Menschen gegen ihren Willen festhalten. Oft erfolgt eine solche Ingewahrsamnahme zum Beispiel, wenn eine Person aufgrund ihres Zustands nicht mehr sich selbst überlassen werden kann, weil sie sonst eine Gefahr für sich oder andere darstellen würde. Doch die Polizei im Saarland würde gerne auch in anderen Fällen Personen in Gewahrsam nehmen können, wo das bislang nicht ohne weiteres möglich ist.
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