Perl: Ein heute 49 Jahre alter Italiener wird im Jahr 2010 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren Raubes zu neun Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Doch nicht nur in Deutschland ist der Mann kriminell geworden, auch bei unseren Nachbarn in Frankreich suchen die Behörden nach ihm. So wird der Italiener im August 2015 aufgrund eines Ersuchens der französischen Justiz ausgeliefert. In Frankreich entlässt man ihn offensichtlich irgendwann in die Freiheit. Allerdings verpassen ihm die französischen Behörden zuvor eine so genannte elektronische Fußfessel, um jederzeit den Aufenthaltsort des Mannes bestimmen zu können. Am vergangenen Freitag will der frei gelassene Italiener dann mitsamt seiner Fußfessel am Bein als Beifahrer in einem französischen Auto von Luxemburg ins Saarland einreisen. Das Auto kommt Beamten des Bundespolizeireviers in Perl verdächtig vor und wird kontrolliert. Nachdem den Polizisten die Fußfessel des Italieners auffällt, starten sie einen Abgleich mit der Fahndungsdatei. Und werden tatsächlich fündig, gegen den Mann liegt in Deutschland noch ein Haftbefehl vor. Denn nachdem der Räuber vorzeitig aus der deutschen Haft entlassen und nach Frankreich überstellt wurde, hat das Landgericht Saarbrücken in seiner Abwesenheit einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn erlassen. In dem Beschluss steht, dass der Italiener im Fall einer Wiedereinreise nach Deutschland seine noch offene Restfreiheitsstrafe in Höhe von 1147 Tagen bis zum Schluss absitzen muss. Und das tut der 49-Jährige nun. Die Beamten der Bundespolizei liefern den Gesuchten in der Justizvollzugsanstalt auf der Lerchesflur in Saarbrücken ein. Dort wird er die nächsten drei Jahre und knapp zwei Monate verbringen und dürfte für die französischen Behörden auch ohne ihre Fußfessel leicht zu finden sein.