Jetzt amtlich: Das sind die neuen Corona-Regeln im Saarland

Saarbrücken: Jetzt ist es amtlich. Die saarländische Landesregierung verlängert die Verschärfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU): „Die Anfang November getroffenen verschärfenden Maßnahmen haben die Infektionskurve leicht abgeflacht. Die Zahlen steigen nicht mehr exponentiell, sind aber weiterhin täglich auf einem hohen Niveau. Deshalb hat sich die saarländische Landesregierung dazu entschieden, die verschärfenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, in Anlehnung an den Beschluss des Bundes, zu verlängern sowie in einzelnen Punkten weiter zu verschärfen.“ Die neue Verordnung tritt am Sonntag in Kraft. Zuvor hatte das Gesundheitsministerium fälschlicherweise den morgigen Samstag genannt.

Ein zentraler Punkt: Ausweitung der Maskenpflicht. Es muss nun nicht nur in Ladelokalen, sondern auch schon davor sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen ein Mundschutz getragen werden. Außerdem gibt es eine generelle Maskenpflicht für alle Gebäude, die öffentlich oder für Kunden zugänglich sind. Auch in allen Arbeits- und Betriebsstätten muss nun eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Ausnahme: der eigene Arbeitsplatz, solange der Mindestabstand zu allen anderen Personen im Raum gegeben ist.

Ein weiterer Kernpunkt der neuen Verordnung: Die Begrenzung von Treffen im öffentlichen Raum. Es sollen sich nun in der Öffentlichkeit höchstens die Angehörigen zweier Haushalte oder des sogenannten familiären Bezugskreises treffen, höchstens fünf Personen. Das gilt auch für private Treffen zu Hause. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Es gibt auch weitere Zutrittsbeschränkungen für Einrichtungen, Anlagen und Betriebe, was auch Geschäfte einschließt: Bei einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ist nach wie vor eine Person pro zehn Quadratmeter zulässig, bei Geschäften mit einer Fläche von über 800 Quadratmetern aber jetzt nur noch eine Person pro 20 Quadratmeter. Von dieser Regelung sind Gottesdienste ausgenommen.

Beim Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen werden die Ortspolizeibehörden dazu ermächtigt, das zu untersagen. Öffentliche Feuerwerke, also beispielsweise von Gemeinden oder Vereinen organisiert, werden außerdem verboten.

Bachmann appelliert an die Bürger: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionsdynamik weiter zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Kontaktnachverfolgung sind dafür wesentlich. Alle Saarländerinnen und Saarländer sind jetzt gefordert, die Regelungen weiter zu unterstützen und somit am gemeinsamen Erfolg gegen die steigenden Infektionszahlen mitzuwirken.“