Mainz: Während die Politik im Rest der Republik den vollständig geimpften Menschen ihre Rechte derzeit nicht wieder zugestehen will, sieht man das in Rheinland-Pfalz anders. Zur Erinnerung: Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts geht von Menschen, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft worden sind, nach 14 Tagen ein geringeres Übertragungsrisiko aus als von Menschen mit einem negativen Antigenschnelltest. Das sollte eigentlich Grund genug sein, den vollständig Geimpften ihre Grundrechte zwei Wochen nach der letzten Impfung zurückzugeben.
Doch die Politik, deren Versagen den Impfstoffmangel verschuldet hat, findet, dass die Rückgabe der Grundrechte an Geimpfte unfair gegenüber den Impfwilligen sei, die noch keine Impfung bekommen haben. In Rheinland-Pfalz hat am heutigen Freitag der Landtag reagiert: Ab Sonntag fallen für seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpfte Personen, die keine Erkältungssymptome aufweisen, bestimmte Vorschriften weg.
Zum einen müssen sich diese Personen nicht mehr testen lassen, um Angebote wie bestimmte körpernahe Dienstleistungen oder die Außengastronomie zu nutzen. Zum anderen müssen diese Personen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. Davon gibt es jedoch Ausnahmen: Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss weiter in Quarantäne. Ein solches Gebiet ist zum Beispiel das französische Département Moselle, das sowohl ans Saarland als auch an Rheinland-Pfalz grenzt.
Und: Patienten oder Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen müssen ebenfalls in Quarantäne. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz muss den Betreibern der Einrichtungen, also beispielsweise dem Restaurant, in schriftlicher oder digitaler Form nachgewiesen werden. Das kann man beispielsweise mit dem Impfpass tun. Im Saarland ist bislang nichts über ähnliche Pläne bekannt geworden.