Krankenpfleger wegen versuchten Mordes an fünf Patienten zu lebenslang verurteilt

Saarbrücken: Am heutigen Donnerstag ist am Landgericht Saarbrücken das Urteil gegen den ehemaligen Krankenpfleger Daniel B. gefallen. Die große Strafkammer hat ihn des versuchten Mordes in fünf Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil der Richter: Der 31 Jahre alte Mann muss lebenslänglich ins Gefängnis! Damit folgt die Kammer den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Sie hat dem Riegelsberger vorgeworfen, mehreren Patienten auf Intensivstationen in saarländischen Krankenhäusern nicht ärztlich verordnete und medizinisch nicht angebrachte Herz- und Beruhigungsmittel verabreicht zu haben. Bei den schwer kranken Menschen ist es daraufhin zu Herz- und Atemstillständen gekommen. Genau das hat Daniel B. nach Überzeugung des Gerichts bezwecken wollen:

Bei den anschließenden Reanimationsmaßnahmen hat er sich immer wieder hervorgetan. Motiv der Taten ist es gewesen, vor seinen Kollegen zu glänzen, so die Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hat dem Krankenpfleger eine völlig übersteigerte Geltungssucht und eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur bescheinigt. Zu vier der Taten ist es in der SHG-Klinik gekommen, zu einer in der Universitätsklinik Homburg.

Die betroffenen Patienten sind zwei Frauen im Alter von jeweils 77 Jahren sowie drei Männer im Alter von 31, 58 und 81 Jahren. Einer der Männer und eine der Frauen haben die Zwischenfälle überlebt, die anderen sind verstorben. Weil es den Ermittlern aber nicht gelungen ist, einen Zusammenhang zwischen dem Tod der Patienten und einer unsachgemäßen Medikamentengabe nachzuweisen, bleibt es bei versuchtem Mord.

Während des Prozesses hat der Angeklagte die Injektionen bestritten. Sein Verteidiger hat sogar aus Freispruch plädiert. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Lebenslange Haft bedeutet, dass die Strafe für Daniel B. frühestens nach 15 Haftjahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann.