Lichter „Aus“ im Köllertal: Wirbel um untersagtes Traktor-Spektakel

Köllerbach – Die traditionelle Lichterfahrt im Köllertal, ein Highlight der Region, wird 2023 leider nicht stattfinden. Dies bestätigte die Veranstalterin, die ihrer Enttäuschung Ausdruck verlieh und auf bürokratische Hürden verwies. Bei der Lichterfahrt fährt eine mit Lichterketten hell erleuchtete Traktorenkolonne durch verschiedene Orte im Saarland. In nahezu allen Städte und Gemeinden ist diese schöne Fahrt auch kein Problem – nur im Regionalverband Saarbrücken nimmt man Gesetzesparagraphen allzu ernst. Die Folge: Das Spektakel wurde in der geplanten Form untersagt.

Trotz ihres Einsatzes und der erfolgreichen Durchführung in den Vorjahren wurde der Veranstalterin Karoline Neu mitgeteilt, dass die Verwendung von Lichterketten auf den Fahrzeugen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht zulässig sei. Woraufhin die Veranstalterin betonte, dass eine Lichterfahrt ohne Lichterketten keinen Sinn ergebe. Ein Gespräch mit dem Regionalverband führte zu keiner Lösung, da die Lichterketten als potenzielle Blendgefahr für den Verkehr angesehen wurden.

Frau Neu äußerte daraufhin auf ihrem Facebook-Account ihr Bedauern darüber, dass diese Einschränkung anscheinend nur für die Köllertal Tour gelte, während in anderen Kreisen positive Bescheide erteilt wurden. Trotz aller Bemühungen und der großen Anteilnahme der Bevölkerung, konnte keine Genehmigung erreicht werden. Woraufhin die Absage in den Sozialen Medien viral ging.

Die Absage betrifft nicht nur die Organisatoren, sondern auch die vielen Menschen, die sich jedes Jahr auf das Ereignis freuen. Die Veranstalterin hob hervor, dass es bei der Lichterfahrt stets um die Freude der Kinder, Senioren und der gesamten Gemeinschaft ging.

Der Regionalverband Saarbrücken erklärte in seiner Stellungnahme, dass nach der StVZO nur zugelassene lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen erlaubt sind. Die zusätzliche Beleuchtung für Brauchtumsveranstaltungen sei nur zulässig, wenn keine Beleuchtung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) benötigt wird. Da eine Lichterfahrt in der Dämmerung oder bei Dunkelheit stattfindet und eine Absperrung des Verkehrsraumes nicht möglich ist, wurde die Genehmigung verweigert.

Diese Entscheidung trifft sowohl die Organisatoren als auch die Gemeinschaft hart, die sich jedes Jahr auf dieses leuchtende Spektakel gefreut hat. Es bleibt die Hoffnung, dass zukünftig eine Lösung gefunden wird, die sowohl den Sicherheitsbedenken als auch dem Wunsch nach Fortführung dieser schönen Tradition gerecht wird. Denn: Wo ein Wille, da auch ein Weg. Zum Beispiel könnte die Polizei einen Streifenwagen vor und einen hinter die Kolonne setzen, um für die nötige Sicherheit zu sorgen.

Dieser Beitrag wird bereitgestellt vom Medienverbund Saarland