Berlin: Das Auswärtige Amt warnt wegen erhöhter Corona-Infektionen in Luxemburg vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen in das Nachbarland. Der Grund: In Luxemburg ist der Grenzweret von 50 neu infizierten Menschen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten worden. Daher listet das Robert Koch-Institut Luxemburg nun als Gebiet, in dem ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht.
Das hat Folgen für Reisen vom Saarland nach Luxemburg und umgekehrt. Denn nach der aktuell geltenden Rechtsverordnung im Saarland müssen Personen, die in das Saarland einreisen und sich in den 14 Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.
Das gilt auch, wenn diese Personen über ein anderes Bundesland wie Rheinland-Pfalz eingereist sind. In dieser Zeit darf man keinen Besuch von haushaltsfremden Personen empfangen, außerdem muss man sich selbst bei den Behörden melden. Beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen, sind die Behörden ebenfalls unverzüglich zu informieren. Allerdings gibt es von diesen Regelungen Ausnahmen.
Beispielsweise dürfen Menschen, die aus Luxemburg kommen, das Saarland ohne Quarantäne betreten, wenn sie nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und das Saarland auf direktem Weg wieder verlassen. Außerdem muss nicht in Quarantäne, wer über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügt, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Grenzkontrollen zu Luxemburg soll es auch weiterhin nicht geben.