Heusweiler: Am Freitagabend kommt es auf der A 8 in Fahrtrichtung Zweibrücken zu einem Verkehrsunfall in Höhe von Heusweiler. Infolge des Unfalls bildet sich kurz vor dem Rastplatz Kutzhof ein Rückstau. Die Auto- und Lasterfahrer reagieren vorbildlich und halten eine Spur für die Rettungsgasse frei. Das nutzt ein 54 Jahre alter Mann, der aus dem Landkreis St. Wendel stammt, schamlos aus. Mit seinem Transporter verlässt er seinen Fahrstreifen und nutzt frech Rettungsgasse, die für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden muss.
Nicht nur das: Bei seinem Fahrmanöver touchiert er auch noch zwei Fahrzeuge, die im Rückstau stehen: einmal einen Lastwagen, der auf der rechten Fahrspur steht und dann auch noch ein Auto, dass sich auf der Überholspur befindet. Statt seine Fahrt nun zu stoppen, fährt der Mann einfach weiter durch die Rettungsgasse, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Die Polizei wird von einer Zeugin über den Vorfall informiert. So dauert es nicht lange, bis die Beamten den 54-Jährigen stoppen können:
Der betreffende Transporter wird von einer Streifenwagenbesatzung, die an der Unfallstelle beschäftigt ist, entdeckt und gestoppt. Der Fahrer wird einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei kommt heraus, dass der 54-Jährige zu allem Überfluss auch noch erheblich alkoholisiert unterwegs ist. Ein durchgeführter, freiwilliger Atemalkoholtest ergibt einen Wert von mehr als 1,5 Promille. Nach bisherigen Ermittlungen ist am touchierten Lkw und dem Auto wohl kein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Seinen eigenen Transporter hat der besoffene Fahrer allerdings am Außenspiegel beschädigt. Gegen den Mann läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, zudem erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unberechtigten Befahrens der Rettungsgasse. Das bedeutet mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Den Führerschein des St. Wendelers hat die Polizei sichergestellt.
