Ensdorf: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat heute Anklage gegen einen 43-Jährigen Deutschen erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, ein Wohnhaus in Brand gesetzt und dabei den Tod eines Menschen wenigstens leichtfertig in Kauf genommen zu haben. Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor: An einem Abend im Januar bricht er mit Hilfe eines Hebelwerkzeugs, vermutlich einem Schraubenzieher, die Tür einer Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Saarstraße auf.
Dort klaut er eine Sony Playstation 4, einen Laptop einen fernsteuerbaren Modellhubschrauber, ein fernsteuerbares Modellauto Porsche Cabrio und einen fernsteuerbaren Quadrocopter. Diese Sachen ringt er in seine eigene Wohnung, die sich im gleichen Haus im 2. Stock befindet. Um den Einbruch zu verschleiern, legt der 34-Jährige anschließend zwischen 18.40 und 18.45 Uhr in der Wohnung des Einbruchsopfers im Bereich des Betts ein Feuer, indem er die Matratze in Brand setzt. Danach verlässt er das Haus und nimmt seine eigenen Habseligkeiten sowie das Diebesgut mit. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.
Bei dem Brand kommt er zu einer massiven Rauchentwicklung im gesamten Gebäude. Die Feuerwehr kann einen Bewohner im ersten Stock ausfindig machen und ins Freie retten. Dort stirbt der Mann aber wenig später an einer starken Rauchvergiftung. Eine weitere Bewohnerin erleidet eine leichte Rauchvergiftung. Alle übrigen Hausbewohner werden obdachlos, weil das Anwesen nach dem Feuer nicht mehr bewohnbar ist. Der jetzt angeklagte 34-Jährige sitzt seit dem 16. Februar in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken auf der Lerchesflur.
Er ist strafrechtlich erheblich vorbestraft und hat unter anderem schon wegen versuchten
Mordes eine lange Haftstrafe verbüßt. Aus dieser Haft wurde er vorzeitig entlassen, der Rest seiner Strafe war noch zur Bewährung ausgesetzt, als er den tödlichen Brand gelegt haben soll. Bislang hat sich der Angeschuldigte nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Der Staatsanwalt ist sicher: „Er wird aber durch die angegebenen Beweismittel überführt werden.“