Massenweiser Kindesmissbrauch an der Homburger Uniklinik? Vorgänge jahrelang geheim gehalten

Homburg: Am Universitätsklinikum in Homburg sollen jahrelang Kinder sexuell missbraucht worden sein. Das berichtet die Tagesschau unter Berufung auf Recherchen des ARD-Magazins Monitor. Von 2010 und 2014 ist ein Mann als Assistenzarzt an der Uniklinik tätig. Zu seinen Patienten gehören hunderte Kinder, zum Tatzeitpunkt im Alter von vier bis zwölf Jahren. An vielen von ihnen nimmt der Mann offenbar eigenmächtig intime Behandlungen vor. Wie sich herausstellt, sind diese Behandlungen aus medizinischer Sicht allesamt gar nicht notwendig, sondern dienen offenbar der Befriedigung von pädophilen Neigungen des Assistenzarztes. Ende 2014 kommen die Taten bei einer routinemäßigen klinikinternen Überprüfung ans Tageslicht.

Der Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie stellt Strafanzeige gegen den Klinik-Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein, zur Klärung der Vorgänge stellt das Krankenhaus den Ermittlern Patientendaten von möglichen Opfern zur Verfügung.

Als der Assistenzarzt im Jahr 2016 unerwartet stirbt, stellt die Staatsanwaltschaft ihre Nachforschungen ein, weil gegen Tote nicht ermittelt wird. Doch die möglichen Opfer oder deren Eltern werden nicht informiert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Bedingungen dafür nicht gegeben. Jahrelang werden die Fälle geheim gehalten, so das Magazin Monitor. Obwohl den betroffenen Kindern nach den Taten möglicherweise eine Therapie bei der Verarbeitung hätte helfen können.

Nur durch Zufall erfahren einige der betroffenen Eltern von den Geschehnissen im Uniklinikum. Sie beauftragen eine Anwältin, die sich im April dieses Jahres an den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Tobias Hans, wendet. Seine Staatskanzlei ist die Aufsichtsbehörde des Universitätsklinikums. Der Ministerpräsident zeigt sich „zutiefst erschüttert“ und fordert lückenlose Aufklärung: „So etwas darf nie wieder passieren.“ Auf die Initiative der Anwältin hin sollen nun doch Betroffene oder deren Erziehungsberechtigte informiert werden.