Heusweiler: In der Nacht vergangenen Nacht beschäftigen innerhalb einer halben Stunde gleichzeitig drei Körperverletzungsdelikte auf dem Heusweiler Herbstmarkt die Polizei. Gegen 23.55 Uhr randaliert ein unbekannter Mann stark alkoholisiert im Bereich des Bierstands des Ringervereins. Er wird beschrieben als 1,85 Meter groß, Bodybuilder-Typ, tätowiert. Die Person wirft Gegenstände durch die Gegend und pöbelt Leute an. Als der Randalierer verschwindet, folgt ein Mann ihm und ruft mit dem Handy die Polizei. Das bemerkt der Randalierer, der dem 56-Jährigen während des Telefonats mit der Polizei einen Kinnhaken ins Gesicht verpasst und dann unerkannt verschwindet. Ebenfalls gegen 23.55 Uhr wird in Höhe der Einmündung zum Hirtenbrunnenein 45-Jähriger Saarwellinger von einem Unbekannten mit einem Faustschlag angegriffen.
Der Täter wird beschrieben als 17 bis 18 Jahre alt, dunkle Haare, südländisches Aussehen. Das Opfer fällt nach dem Schlag zu Boden und knallt mit dem Kopf auf den Asphalt. Er verliert kurze Zeit das Bewußtsein, wird ins Krankenhaus nach Lebach gebracht und muss dort stationär aufgenommen werden. Am Kreisel in der Nähe des Schulzentrums kommt es dann gegen 0.17 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Taxifahrer und seinem Fahrgast.
Der 49-jährige Fahrer nimmt mit seinem Kleinbus am Marktplatz eine größere Personengruppe auf. Die Leute sind während der Fahrt so laut, dass der Fahrer sie zu Ruhe und gesittetem Verhalten ermahnen muss. Weil die Fahrgäste das ignorieren, hält der Taxifahrer an und fordert die Gruppe auf, auszusteigen. Doch die bleiben sitzen, deshalb öffnet der Taxifahrer die Bustür und greift einen jungen Mann am Arm. Der steigt zwar aus, schlägt dann aber seinen Rucksack, in dem sich Glasflachen und eine volle Bierdose befinden, gegen den Kopf des Taxifahrers.
Der 18-Jährige schildert den Sachverhalt anders: Der Taxifahrer habe ihn aus dem Bus gezerrt und ihm den Rucksack gegen den Kopf geschlagen. Beide Beteiligten haben leichte Verletzungen im Gesicht, aufgrund der unterschiedlichen Schilderungen werden gegen beide Anzeigen wegen Körperverletzungen gefertigt.