Saarbrücken: Am gestrigen Sonntag sind zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren mit einem Motorroller in der Landeshauptstadt unterwegs. Den Roller haben sie zuvor bei einem Unternehmen angemietet. Was sie nicht haben, ist ein entsprechender Führerschein der Klasse AM, der für so ein Gefährt benötigt wird. Außerdem scheinen die beiden nicht zu wissen, dass man mit dem Roller nicht auf die Autobahn darf.
Denn sie düsen am frühen Abend aus Richtung Ludwigskreisel kommend verbotenerweise auf die A 623 in Richtung Friedrichsthal. Kurz hinter der Anschlussstelle Ludwigsberg verliert der 16-jährige Fahrer die Kontrolle über das Kleinkraftrad. Er und sein Sozius stürzen auf die Autobahn. Zum Glück werden sie nicht von nachfolgenden Fahrzeugen überrollt, beide Jugendliche ziehen sich jedoch Verletzungen von zunächst unbekanntem Ausmaß zu.
Aus Angst vor möglichen Konsequenzen flüchten die beiden direkt nach dem Sturz zu Fuß über die Leitplanke in ein angrenzendes Waldstück. Die Polizei wird hinzugerufen und leitet umgehend umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Neben der zunächst alarmierten Polizeiinspektion Burbach werden auch weitere umliegende Dienststellen hinzugezogen, weil zu befürchten steht, dass sich die Jugendlichen verletzungsbedingt in einer hilflosen Lage in dem Waldgebiet befinden könnten.
Schließlich können die Beamten die beiden aufspüren, sie sind zum Glück nur leicht verletzt. Zur weiteren Behandlung werden sie in eine Saarbrücker Klinik eingeliefert. Der Fahrer des Rollers hat nicht nur keinen Führerschein, sondern steht ersten Ermittlungen zufolge auch noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Ihm wird daher eine Blutprobe entnommen und es werden mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Roller wird stark beschädigt und muss von einem Abschleppdienst von der Autobahn geborgen werden. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 1.000 Euro.