Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken wird derzeit gegen ein Ehepaar wegen Misshandlung Schutzbefohlener verhandelt. Wie es nach dem ersten Verhandlungstag scheint, wird in dem Prozess Aussage gegen Aussage stehen. Wir stellen die gegensätzlichen Aussagen dar. Nach der Verlesung der Anklage haben sich die Beschuldigten geäußert. Zunächst berichtete die Pflegemutter in dramatischen Worten, wie die Kinder in die Familie kamen: Ihr Ehemann und sie hatten der leiblichen Mutter eine Wohnung vermietet, als die plötzlich ins Krankenhaus kam und eine tödliche Krebsdiagnose bekam. Am Totenbett habe die Frau dann ihre Vermieterin gebeten, die Kinder nach ihrem Tod doch aufzunehmen:
„Wenn Sie wüssten, was ich meinen Kindern alles angetan habe. Jetzt, wo ich sterbe, muss ich sie schützen“, soll sie ihrer Vermieterin gesagt haben. Und: „Sie haben ein Herz, das hatte ich nicht. Meine unerträglichen Schmerzen sind die Strafe für alles, was ich gemacht habe in meinem Leben.“ Da habe die Angeklagte noch nicht verstanden, was die Frau gemeint habe. Die Angeklagte habe die Kinder verwahrlost aus der total zugemüllten Wohnung geholt, sie in ihre Familie aufgenommen. Und sie sei mit den Kleinen auch zur Beerdigung der leiblichen Mutter gegangen. Dort soll eins der Kinder gesagt haben: „Nur liebe Menschen kommen in den Himmel, meine Mama nicht.“
Es habe eine regelrecht fröhliche, positive Stimmung dort geherrscht. „Ich habe erst gedacht, dass die Kinder nicht verstanden haben, dass die Mama tot ist.“ Aber mit der Zeit hätten sich die Pflegekinder ihr offenbart: Zuhause sollen demnach furchtbare Zustände geherrscht haben. Viele der Vorwürfe, die sich in der Anklage gegen die Pflegeeltern finden, sollen die Kinder demnach vielmehr bei ihrer leiblichen Mutter erlitten haben.
Als sie von den mutmaßlichen Gräueltaten der leiblichen Mutter erzählt, muss sie immer wieder weinen, irgendwann abbrechen: „Ich kann das nicht.“ Während ihrer Aussage muss eins der mutmaßlich gequälten Kinder, das auf der Nebenklagebank sitzt, den Saal verlassen. Der Pflegevater lässt über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, die sich weitgehend mit den Angaben seiner Frau deckt.