Mit Maskenpflicht und 2G: Saarbrücker Christkindl-Markt öffnet am Mittwoch

Saarbrücken: Lange ist gebangt worden, ob und wie der Saarbrücker Christkindl-Markt stattfinden kann. Die für den heutigen Montag geplane Eröffnung ist abgesagt worden. Jetzt haben sich der Verkehrsverein, der den Christkindl-Markt veranstaltet, die Schausteller als Betreiber der Buden und die Stadtverwaltung auf einen neuen Eröffnungstermin und eine Corona-Regelung geeinigt.

Am Mittwoch soll der beliebteste Weihnachtsmarkt im Saarland auf dem St. Johanner Markt seine Pforten öffnen. Eine Zugangskontrolle, etwa durch einen Zaun um das Gelände, soll es nicht geben. Dafür wird es an den Verzehrständen des Marktes aber eine 2G-Regel geben. Heißt: Wer dort eine Rostwurst essen oder einen Glühwein trinken will, muss entweder vollständig geimpft oder genesen sein.

Die Standbetreiber werden den Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion beziehungsweise den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes vor dem Verkauf von Lebensmitteln am Stand kontrollieren. Wer einen entsprechenden Nachweis vorlegt, erhält einen tagesaktuellen Stempel. Dieser berechtigt am jeweiligen Tag zum Kauf von Speisen und Getränken auch an allen anderen Ständen des Christkindlmarktes.

So muss man nicht jedes einzelne Mal den Impfnachweis vorzeigen. Neben den Betreibern wird auch der Kommunale Ordnungsdienst die Einhaltung der geltenden 2G-Regel an den Ständen kontrollieren. Zusätzlich führt die Stadtverwaltung in weiten Teilen der Innenstadt ab Mittwoch eine Maskenpflicht im Freien ein. Während des Verzehrs von Speisen und Getränken kann die Maske abgenommen werden.

Voraussetzung dafür ist aber das Einhalten einer 3G-Regelung: Für die Entbindung von der Maskenpflicht beim Essen und Trinken ist ein negativer Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, ein Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder ein Impfnachweis erforderlich.