Saarbrücken: Ein Mann kommt in Handschellen aus dem Amtsgericht Saarbrücken. Gerade hat ihm der Richter einen Haftbefehl verkündet. Vier Beamte der Kriminalpolizei führen den Verdächtigen in ein Zivilfahrzeug, fahren ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt. Was wird dem Mann mit den Totenköpfen auf seinem schwarzen Mundschutz vorgeworfen? Falk Hasenberg, Sprecher des Landespolizeipräsidiums in Saarbrücken: „Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor, den die Kollegen vollstreckt haben.
Nähere Informationen zu dem Verfahren kann nur die Staatsanwaltschaft geben.“ Dort heißt es: Gegen den Verdächtigen, einen 28-Jährigen, hat ein bereits erlassener Haftbefehl bestanden, der nach der Festnahme des Mannes am Gericht verkündet worden ist. Dem Saarländer werden mehrere schwere Straftaten vorgeworfen: In vier Fällen geht es um sexuellen Missbrauch von Kindern. In drei dieser Fälle sollen dabei auch Kinderpornos hergestellt worden sein, in einem Fall geht es auch um die Verbreitung, den Erwerb oder den Besitz von Kinderpornos.
In fünf Fällen wird dem Mann zudem sexueller Missbrauch von Jugendlichen vorgeworfen, in einem dieser Fälle die Herstellung jugendpornografischer Schriften. Auch in zwei weiteren Fällen wird dem Mann die Herstellung jugendpornografischer Schriften vorgeworfen, in 15 Fällen der Erwerb und Besitz des verbotenen Materials. Mario Krah, Sprecher der Staatsanwaltschaft:
„Der Beschuldigte soll im Zeitraum 2016 bis 2020 im Tatzeitpunkt 11 bis 17 Jahre alte Kinder und Jugendliche insbesondere gegen Versprechungen veranlasst haben, ihm über Messengerdienste nach seinen Anweisungen gefertigte pornografische Dateien zu übersenden, selbst sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen haben und hiervon Aufnahmen gefertigt haben.“ Die Ermittlungen gegen den Mann laufen weiter. Ob er sich gegenüber den Ermittlern oder den Richtern geäußert hat, ist nicht bekannt. Ob der Mann schuldig oder unschuldig ist, wird ein Gerichtsverfahren klären.