Mutmaßlicher Übergriff auf Patientin und Kinderporno-Verdacht gegen Arzt an Uniklinik Homburg

Homburg: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Ermittlungen gegen einen Mann eingeleitet, der als Assistenzarzt am Universitätsklinikums des Saarlandes in Homburg tätig gewesen ist. Es besteht der Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte und der sexuellen Belästigung einer zum fraglichen Zeitpunkt erwachsenen Patientin. Schon vor mehreren Jahren soll der Übergriff des Arztes auf die Frau stattgefunden haben.

Vor einigen Wochen soll das mutmaßliche Opfer dann per Chat Kontakt zu dem Mann aufgenommen haben. Offenbar sind dabei Dinge gesagt oder geschrieben worden, die die Frau schließlich dazu veranlasst haben, zur Polizei zu gehen. In der vergangenen Woche kommt es schließlich zu einer Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten. Dabei sollen auf seinem Handy auch die kinderpornografischen Inhalte entdeckt worden sein. In der Folge wird auch der Arbeitsplatz des Arztes an der Uniklinik durchsucht.

Der Mann wird nach eingehender Prüfung der Vorwürfe durch seinen Arbeitgeber fristlos gekündigt. Er befindet sich auf freiem Fuß. Aufgrund eines anderen Missbrauchsskandals hat die Uniklinik im Jahr 2019 ein Schutzkonzept für Betroffene entwickelt. Professor Dr. Wolfgang Reith, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Uniklinik erklärt dazu:

„Fehlverhalten und Übergriffe finden wir leider immer wieder überall in unserer Gesellschaft und so ist auch unser Universitätsklinikum mit über 5.500 Mitarbeitern, über 50.000 stationären und mehr als 200.000 ambulanten Patienten pro Jahr wie jedes andere Unternehmen und auch jedes andere Krankenhaus nicht davon ausgeschlossen. Das UKS nimmt den Vorwurf sehr ernst, hat dem Schutzkonzept entsprechend alle erforderlichen Maßnahmen getroffen und nach eingehender Prüfung eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Wir unterstützen die Arbeit der Ermittlungsbehörden in vollem Umfang.“ Weitergehende Informationen zum aktuellen Fall will der Direktor derzeit mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht geben.