Saarbrücken: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Freitag Teile der von der Landesregierung erlassenen Corona-Verordnung vorläufig gekippt (wir berichteten). Die 2G-Regel, die bisher in bestimmten Einzelhandelsgeschäften wie Kleidermärkten gegolten hat, ist damit fürs Erste ausgesetzt. Somit können nun auch wieder Ungeimpfte in allen Geschäften einkaufen, einen Test benötigen sie nicht.
Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hat sich am Abend zur Entscheidung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, die 2G-Regelung im Einzelhandel vorerst außer Kraft zu setzen, zu Wort gemeldet. Er kann sich vorstellen, statt der 2G-Regel nun eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel verbindlich vorzuschreiben. In einem Statement sagt der Ministerpräsident:
„Die Situation mit Omikron stellt uns vor neue Herausforderungen und wir müssen einen Weg finden, den Umgang mit dem Virus allmählich in unseren Alltag zu integrieren. Probleme in der Anwendung von Detailregeln und auch deutschlandweite Gerichtsurteile, wie die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, sind für uns Anlass zu handeln. Das muss auch Thema in der Ministerpräsidentenkonferenz nächste Woche werden.
Wir werden jetzt den aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auswerten und dann zeitnah entscheiden, wie die Rechtsverordnung anzupassen ist. Dabei werden wir auch die aktuellsten Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung berücksichtigen, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag beraten werden. Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen. Das werden wir gemeinsam im Ministerrat diskutieren. Bis dahin empfehle ich sehr, schon jetzt FFP2-Masken zu tragen.“
Aktuell gibt es zwar schon eine Mundschutzpflicht im Einzelhandel, eine einfache medizinische Maske reicht derzeit aber noch aus, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.