Saarbrücken: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Freitag Teile der von der Landesregierung erlassenen Corona-Verordnung vorläufig gekippt (wir berichteten). Die 2G-Regel, die bisher in bestimmten Einzelhandelsgeschäften wie Kleidermärkten gegolten hat, ist damit fürs Erste ausgesetzt. Somit können nun auch wieder Ungeimpfte in allen Geschäften einkaufen, einen Test benötigen sie nicht.
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