Neue Corona-Regeln im Saarland: Strafe für falsche Gästelisten-Angaben, Ampelregel für Privatfeiern

Saarbrücken: Das Saarland führt zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitere Regelungen ein. Das hat Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am heutigen Dienstagabend nach einer Besprechung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den übrigen Ministerpräsidenten der Bundesrepublik bekannt gegeben. Um die Infektionszahlen im Saarland auf dem niedrign bisherigen Niveau zu halten und steigende Werte wie in den Nachbarstaaten zu verhindern, setzt das Saarland mehrere Maßnahmen durch:

  • Für Schulen soll ein einheitliches Lüftungskonzept erstellt werden. Das wird unter anderem nötig, weil in den kommenden kalten Monaten nicht gelüftet werden kann wie bisher. Die Landesregierung will die Schulträger dabei unterstützen, auch finanziell.
  • Für Grenzgänger insbesondere aus Luxemburg und Frankreich werden die Quarantäne-Regeln nochmals angepasst. So soll es in Zukunft möglich sein, das Saarland grundsätzlich unter 24 Stunden lang zu besuchen. Das soll nicht nur für beruflich bedingte Besuche gelten, sondern ausdrücklich auch beispielsweise für Franzosen, die bei uns einkaufen wollen.

  • Wer bei der Kontaktnachverfolgung in Restaurants oder bei Veranstaltungen falsche Angaben macht, soll in Zukunft bestraft werden. 50 Euro riskiert nun jeder, der nicht seinen richtigen Namen oder andere Daten wie Adresse angibt. Ob und wie das kontrolliert werden soll, sagt Hans nicht.
  • Für private Feiern wird es ein Ampelsystem geben. Bei Infektionswerten von weniger als 35 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen steht die Ampel auf grün. Dann gelten für private Feiern die Obergrenzen wie bisher. Bei mehr als 35 Infektionen soll die Ampel auf gelb springen. Bei Privatfeiern in angemieteten Hallen gilt dann eine Obergrenze von 50 Besuchern. Ab 50 Infektionen soll die Ampel auf rot springen.

    Dann gilt in angemieteten Hallen eine Obergrenze von 25 Gästen. Für Feiern in Privatwohnungen, wo die Regierung keine Vorschriften machen kann, soll es empfohlene Höchstteilnehmerzahlen geben.