Neugeborenes zum Sterben in den Müll geworfen? Prozess gegen Frau aus Wadgassen

Wadgassen: Am 29. September beginnt vor dem Schwurgericht am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen eine Frau aus Wadgassen. Ihr wird versuchter Totschlag an ihrem eigenen, neugeborenen Baby vorgeworfen! Der Fall hat Anfang des Jahres für viel Aufsehen gesorgt (wir berichteten). Das soll sich nach den mittlerweile abgeschlossenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Ortsteil Differten abgespielt haben: Am 22. Januar bringt die 32 Jahre alte Frau ein gesundes Baby auf die Welt.

Sie durchtrennt offenbar selbst die Nabelschnur, verliert dabei viel Blut. Die Frau nimmt den lebensfähigen Säugling und verpackt ihn in Plastiktüten. Das Bündel wirft die Frau in einen Eimer, um das Baby sterben zu lassen. Soweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Glück für das Neugeborene: Nachbarn aus dem Mehrparteienhaus werden auf den Vorfall aufmerksam, informieren die Rettungskräfte.

Als Rettungswagen und Notarzt vor Ort eintreffen, lebt das Kind schon nicht mehr. Verzweifelt versuchen die Sanitäter, das Kleine zurück ins Leben zu holen. Mit Erfolg! Nach der Reanimation wird der Säugling in eine Kinderklinik eingeliefert. Lange Zeit liegt er dort und kämpft um sein kleines Leben. Durch die Unterversorgung wird das Baby möglicherweise für immer Schäden davontragen.

Die Mutter und mutmaßliche Täterin kommt in eine psychiatrische Einrichtung: Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge leidet sie an einer chronischen paranoiden Schizophrenie. Bei dem Prozess im September handelt es sich daher auch um ein sogenanntes Sicherungsverfahren.

Zu dieser Art von Gerichtsprozess kommt es immer dann, wenn ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht durchgeführt werden kann. Statt einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird stattdessen die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt geprüft.