Neunkircher zündet Bekannten an: Langjährige Haftstrafe verhängt!

Neunkirchen: Hartes Urteil am heutigen Montag gegen einen 32 Jahre alten Mann aus Neunkirchen. Die Große Strafkammer am Landgericht Saarbrücken schickt den Mann wegen versuchten Mordes insgesamt acht Jahre lang hinter Gitter. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der 32-Jährige einem Bekannten im vergangenen Jahr das Gesicht in Brand gesetzt hat. Der 48-Jährige war mit dem jetzt Verurteilten im Neunkircher Drogenmilieu in einer berüchtigten Parkanlage in Streit geraten.

Dabei, so sind die Richter überzeugt, holte der Verurteilte plötzlich eine Pfefferspraydose hervor und sprühte seinem Kontrahenten den Inhalt ins Gesicht. Doch damit nicht genug: Mit einem Feuerzeug entzündete er dann das austretende Gas! Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verbrennungen. Besonders schlimm wirkte sich nach Angaben eines Gutachters aus, dass der 48-Jährige das heiße Gas auch einatmete, was zu massiven Schäden an den Lungen und den Atemwegen führte.

Das Opfer musste in eine Spezialklinik für Brandverletzte nach Ludwigshafen verletzt werden. Der Mann leidet noch heute körperlich und seelisch: Ihn plagen immer wieder Angstzustände, aber auch Atemnot. Der 32-Jährige leugnete die Tat zunächst und erklärte sogar, dass er seinem Bekannten nur zu Hilfe kommen wollte, nachdem der sich versehentlich selbst in Brand gesetzt hätte.

Die Richter gehen jedoch davon aus, dass der Neunkircher durch sein Handeln das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat. Das sieht die Verteidigung des Mannes anders: Sie geht zwar davon aus, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, plädierte jedoch nur auf gefährliche Körperverletzung und beantragte dafür drei Jahre Haft für ihren Mandanten. Gegen das nun ergangene, viel härtere Urteil will die Verteidigung nun in Revision gehen. Dafür hat sie eine Woche lang Zeit. Ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Rechtsmittel einlegen will, ist nicht bekannt.