Berlin: Nach dem Bundestag gestern hat am heutigen Donnerstag auch der Bundesrat in einer Sondersitzung die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gebilligt und damit den Weg für die sogenannte Corona-Notbremse freigemacht. Das Gesetz hätte auch ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können, allerdings hätte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Inkrafttreten der neuen Regeln verzögern können. Bevor die Änderungen endgültig in Kraft treten, muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Gesetz noch absegnen und unterzeichnen. Bereits ab übermorgen könnten die bundesweit einheitlichen Regeln damit gelten. Das Saarland-Modell, dessen Ampel-System die Landesregierung ohnehin schon ad absurdum geführt hat, hat sich damit erstmal erledigt. Folgende Schritte sieht das neue Bundesgesetz bei Landkreisen mit einer Inzidenz drei Tage lang über 100 vor:
- Ausgangssperre: Die Menschen dürfen zwischen 22 Uhr und fünf Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben bis Mitternacht erlaubt. Es gibt Ausnahmen: etwa medizinische Notfälle, Versorgung von Tieren und beruflich bedingte Gründe. Essen darf man sich in dieser Zeit zwar liefern lassen, aber nicht abholen.
- Private Treffen: Es dürfen sich nur noch ein Haushalt und eine weitere Person privat treffen, Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
- Freizeiteinrichtungen: Sie müssen schließen. Die Länder können aber Ausnahmen für Zoos bestimmen, was das Saarland in der Vergangenheit bereits gemacht hat.
- Beerdigungen: Es dürfen maximal 30 Trauergäste an Bestattungen teilnehmen.
- Geschäfte: Wie bisher im Saarland braucht man für den Besuch nicht lebensnotwendiger Geschäfte einen Corona-Test. Außerdem braucht man dort nun einen Termin.
- Gastronomie: Sie muss die Bewirtung wieder komplett schließen, auch Außengastronomie wird verboten. Essen und Getränke abholen bleibt aber erlaubt.
- Sport: Gruppensport, außer im Profibereich ohne Zuschauer, wird verboten. Individualsport darf nur noch alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands betrieben werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen in Gruppen von höchstens fünf Personen Sport treiben.
Bei einer Inzidenz in Landkreisen drei Tage lang über 150 gilt zudem:
- Geschäfte: Es darf in nicht lebensnotwendigen Geschäften gar nicht mehr eingekauft werden. Erlaubt ist nur noch die Abholung von bestellten Waren, das sogenannte Click & Collect.
Bei einer Inzidenz in Landkreisen drei Tage lang über 165 gilt:
- Schulen: Ab dem übernächsten Tag ist der Präsenzunterricht verboten. Es soll den Ländern möglich sein, dabei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zu machen.