Saarbrücken/Berlin: Am 23. Februar gab der Deutsche Bundestag grünes Licht für die Legalisierung von Cannabis. Das entsprechende Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) musste allerdings noch den Bundesrat passieren. In der Länderkammer wurde am heutigen Freitag hitzig debattiert, denn viele Bundesländer standen dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber. Dennoch kam es zur Abstimmung. Dabei stimmten einige Bundesländer, unter anderem das SPD-geführte Saarland und Bayern, gegen die geplante Cannabis-Legalisierung zum 1. April.
Letztlich erfolglos: Das Kiffer-Gesetz hat die Länderkammer passiert und so wird der Cannabis-Konsum nun wie geplant Anfang nächsten Monats legal. In zehn Tagen, also ab übernächsten Montag, gilt Folgendes: In den eigenen vier Wänden darf man bis zu drei weibliche Pflanzen, denn nur sie beinhalten das Rauschmittel, und bis zu 50 Gramm Cannabis pro Person besitzen. In der Öffentlichkeit darf man sich nur mit bis zu 25 Gramm bewegen. Erlaubt ist die Droge ausnahmslos nur für Erwachsene ab 18 Jahren.
Ab 1. Juli soll es spezielle Clubs geben, die den Anbau der Droge für ihre Mitglieder übernehmen können. Diese Vereinigungen dürfen monatlich maximal 50 Gramm an jedes einzelne Mitglied abgeben. Bisherige gerichtliche Verurteilungen wegen Cannabisbesitzes bis 25 Gramm oder des Anbaus bis zu drei Pflanzen können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Wer nur deshalb bisher als vorbestraft galt, ist es dann nicht mehr. Öffentlicher Konsum ist im Umkreis von 100 Metern rings um die Eingangsbereiche von Einrichtungen wie Schulen und Sportstätten verboten, der Cannabis-Konsum in Fußgängerzonen ist erst ab 20 Uhr erlaubt.
Nicht nur die Saar-SPD hat Probleme mit dem Kiffer-Gesetz, sondern auch die Opposition: Die Saar-CDU glaubt, dass es vor allem in unserem Bundesland zu Problemen durch die Cannabis-Legalisierung kommen wird. Frank Wagner, Generalsekretär der CDU Saar: „Die Cannabis-Legalisierung ist ein großer Fehler. Die Ampel hat dem Gesundheits- und Jugendschutz damit einen Bärendienst erwiesen.“