Obwohl es erlaubt war: Zig Saarländer wollten Nachbarn wegen Feuerwerk anschmieren

Saarbrücken: Peinlich, was sich manche Zeitgenossen rausnehmen! Zigfach haben sich in der vergangenen Silvesternacht Anwohner im Saarland an die Polizei gewandt, um Nachbarn zu melden, die Feuerwerk abgebrannt haben. Allerdings war den Möchtegern-Sheriffs offenbar nicht klar, dass das gar nicht verboten war. Um die Corona-Pandemie einzudämmen und die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen, war in diesem Jahr zwar das Sprengstoffgesetz geändert worden.

Verboten wurde allerdings nur die Überlassung von Feuerwerk, also verkaufen oder verschenken. Das Abbrennen von zugelassenen Böllern und Raketen, die man noch im Keller hatte oder als Gewerbetreibender oder in Frankreich gekauft hatte, war hingegen erlaubt. Feuerwerk-Verbote gab es nur für Plätze, die in der Vergangenheit besonders stark zum Jahreswechsel frequentiert wurden – der St. Johanner Markt und die Alte Brücke in Saarbrücken etwa. Überall sonst durfte wie in jedem Jahr am 31. Dezember und am 1. Januar rund um die Uhr geböllert werden.

Während es in manchen Regionen des Saarlands in diesem Jahr eher ruhig blieb, waren anderswo ganz ansehnliche Feuerwerke zu bestaunen. Die befürchtete Überlastung der Krankenhäuser blieb aus: Nur vier Menschen zogen sich nach Polizeiangaben beim Böllern Verletzungen zu. Dennoch mussten die Beamten im ein oder anderen Fall tätig werden. So berichtet die Polizeiinspektion Saarlouis von einem Waffenbesitzer, der einen 13 Jahre alten Jungen in seinem Beisein in Saarlouis mit einer Schreckschusswaffe schießen ließ. Die Polizei rückte aus und stellte die Waffe sicher.

Den Besitzer erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz, der Junge bleibt straffrei. In einem zweiten Fall schossen bislang unbekannte Personen in Dillingen mit Feuerwerkskörpern gezielt in Richtung eines Mannes. Der konnte der Attacke zum Glück ausweichen und blieb unverletzt. Die hinzugezogene Polizei konnte die Angreifer nicht mehr ausfindig machen. Daher läuft nun ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen gefährlicher Körperverletzung.