Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken wird ab dem kommenden Monat ein brisanter Fall verhandelt. Unter dem Aktenzeichen KLs 15 Js 26/22 (7/24) geht es unter anderem um gemeinschaftliche Freiheitsberaubung. Den insgesamt sieben Angeklagten wird vorgeworfen, einen Zeugen in einer Wohnung in Saarbrücken gefangen gehalten zu haben. Insgesamt zehn Tage lang dauerte den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zufolge das Martyrium des Mannes.
Dann konnte er entweder fliehen, wurde befreit oder von seinen Peinigern laufengelassen – Näheres dazu wird im Prozess zu hören sein. Während seiner Gefangenschaft soll das Opfer immer wieder körperlich misshandelt worden sein. Es soll Schläge und Tritte gegeben haben. Abgespielt hat sich das Ganze bereits vor mehr als vier Jahren, genauer gesagt im November 2020. Ob der Fall erst jetzt bei den Ermittlungsbehörden gelandet ist oder hier ein älteres Verfahren neu aufgerollt wird, ist noch unklar.
Auch, was das Motiv für die Tat gewesen sein könnte, ist noch nicht bekannt. Die Anklagebehörde wird dazu sicher ihre Theorien vortragen. Was neben der Freiheitsberaubung noch angeklagt ist, ist unklar. Da das Opfer aber auch körperlich angegangen worden sein soll, wird es wahrscheinlich auch um Körperverletzung gehen. Angeklagt sind nicht nur vier Männer oder Jungen, sondern auch drei Frauen oder Mädchen. Prozessauftakt vor der 1. Großen Jugendkammer ist am 17. Februar, einem Montag, um 9 Uhr.
Dass der Fall vor der Jugendkammer verhandelt wird, könnte zum einen bedeuten, dass zumindest ein Teil der insgesamt sieben Angeklagten noch minderjährig oder zumindest unter 21 Jahre alt ist oder es zum Zeitpunkt der Tat war. Es kann aber auch bedeuten, dass das Opfer ein Kind, Jugendlicher oder Heranwachsender ist. Geplant sind mehrere Verhandlungstage mit Fortsetzungsterminen am 27. Februar, 10. März, 13. März und 17. März. Das Urteil könnte dann am 20. März fallen.