Landstuhl: Erstmals ist in Deutschland jemand wegen eines gefälschten Impfpasses zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der vergangenen Woche hat das Amtsgericht Landstuhl gegen einen 44 Jahre alten Familienvater verhandelt. Während des Prozesses gesteht der gebürtige Rumäne, dass er am 14. Dezember gegen 10 Uhr in eine Apotheke im Landkreis Kaiserslautern gegangen ist, um sich dort ein digitales Corona-Zertifikat fürs Handy zu erschleichen.
Dazu legt er in der Apotheke einen gefälschten Impfpass vor, den er für 200 Euro von einer Vermittlerin bekommen hat. In dem Pass sind lediglich zwei Corona-Impfungen mit dem BioNTech-Impfstoff eingetragen, eine vom 28. Mai und eine vom 29. November. Beide haben allerdings nie stattgefunden.
Bei einer Überprüfung der Chargen-Nummern durch die Apotheken-Mitarbeiter kommt raus, dass die Chargen schon am 31. August abgelaufen sind. Zumindest die angebliche Zweitimpfung ist also nicht plausibel. Die Apotheke ruft die Polizei, die den gefälschten Impfpass sicherstellt.
Das Gericht wertet die Tat als klaren Fall von Urkundenfälschung. Die Kammer verurteilt den gelernten Klimatechniker, der aktuell als Paketzusteller arbeitet, zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Die Strafe wird allerdings zur Bewährung ausgesetzt: Das bedeutet, dass der Mann zunächst nicht ins Gefängnis muss, solange er nicht wieder straffällig wird. Negativ wirkt sich für den Pfälzer aus, dass er bereits vorbestraft ist, auch einschlägig:
Im Jahr 2014 ist er wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, im Jahr 2018 wegen Betruges ebenfalls zu einer Geldstrafe. Zu seinen Gunsten wertet die Kammer dagegen, dass er ein Geständnis abgelegt und auch Reue gezeigt hat. Bei dem Urteil spielen auch sogenannte generalpräventive Gesichtspunkte eine Rolle: Das Gericht will mögliche Nachahmer durch die Androhung einer Freiheitsstrafe abschrecken.