Polizei verhindert nicht genehmigte Versammlungen von Corona-Leugnern

Saarbrücken: Am heutigen Mittwoch ist Buß- und Bettag. Obwohl es sich bei dem evangelischen Festtag seit 1994 im Saarland nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt, gilt bei uns an diesem Tag zwischen vier Uhr morgens und 18 Uhr ein Versammlungsverbot. Und das gilt, wie das Demonstrationsverbot am vergangenen Volkstrauertag, auch für Corona-Leugner. Daher hat jemand erst für den heutigen Abend ab 18 Uhr eine Versammlung vor dem Landtag in Saarbrücken angemeldet, die auch von der Landeshauptstadt genehmigt worden ist.

Doch schon vorher versuchen im Laufe des Tages etwa 50 Personen mehrfach, eine Versammlung vor dem saarländischen Landtag abzuhalten. Zahlreiche Einsatzkräfte der Polizei wissen das jedoch erfolgreich zu verhindern. Um den Landtag wird eine Bannmeile eingerichtet. Auch, als der nicht genehmigte Aufmarsch von Corona-Leugnern und anderen in die Bahnhofstraße und vor das Amtsgericht zieht, sorgt die Polizei dafür, dass sich die Ansammlungen schnell wieder auflösen.

Es werden Platzverweise erteilt und bei zahlreichen Personen Identitätsfeststellungen durchgeführt, um im Nachgang Verstöße zu verfolgen. Die Teilnehmer der Veranstaltung fügen sich jeweils den polizeilichen Maßnahmen, halten nach Aufforderung die Corona-Regeln wie Abstand und Mundschutz ein und können sich auch allesamt ausweisen. Festgenommen werden muss niemand, auch Gewalt muss nicht angewandt werden.

Insgesamt verzeichnet die Polizei aber zahlreiche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegen das Versammlungsgesetz sowie gegen das Infektionsschutzgesetz und leitet deshalb Ermittlungsverfahren ein. Verrückt: Zum gehenmigten Zeitpunkt um 18 Uhr lässt sich kaum einer der Corona-Leugner blicken. Landespolizeipräsident Norbert Rupp: „Diese konsequente Linie wird auch zukünftig handlungsleitend für die saarländische Polizei sein. Versammlungsverbote werden konsequent durchgesetzt und Verstöße gegen die Corona-Rechtsverordnung strikt geahndet.“