Saarbrücken: Auch zwei Tage nach dem Vorfall in einem Saarbrücker Kiosk, bei dem ein Franzose von einem Polizeibeamten ziemlich ruppig aus dem Geschäft gezogen wurde (wir berichteten), hat die Bundespolizei im Saarland sich noch nicht zu dem Vorfall geäußert. Dafür hat sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in der Sache zu Wort gemeldet. „Die bisherigen Erklärungen geben nicht den vollständigen polizeilichen Sachverhalt wieder“, erklärt Sven Hüber (55), stellvertretender Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei. Nach Informationen der Gewerkschaft hat der betroffene 65-jährige Franzose in Spicheren die Grenze passiert und sich dabei einer Kontrolle der Polizei entzogen. Die Beamten haben den Mann daraufhin verfolgen müssen. Bei einer anschließenden Kontrolle hat der Mann dann keinen zulässigen Einreisegrund nennen können, so die Gewerkschaft.
„Lotto spielen, günstig tanken, billig Marmelade oder Zigaretten kaufen sind nach geltendem Recht keine zulässigen Einreisegründe in Corona-Zeiten“, erklärt Gewerkschafter Hüber. Die Beamten haben gegen den Mann eine amtliche Einreiseverweigerung ausgesprochen und ihn aufgefordert, Deutschland sofort wieder zu verlassen.
Der Mann ist dann aber stattdessen ohne den vorgeschriebenen Mundschutz im Lotto-Laden verschwunden. Soweit die Darstellung der GdP. Danach setzt die Videoaufnahme der Überwachungskamera ein. Dort ist zu sehen, wie ein Polizist und der Kunde diskutieren. Die Gewerkschaft sagt:
„Die Person wurde im Laden nochmals zur Rede gestellt, sofort das Geschäft zu verlassen und auszureisen, sonst würde er von den Beamten rausgebracht. Als die Person sich danach immer noch weigerte, der Polizeianordnung zur sofortigen Ausreise nachzukommen, sei er mit einfacher körperlicher Gewalt aus dem Laden gebracht worden und habe sich vor der Tür fallen lassen, so dass der Beamte über seine Beine stolperte.“ Das Video lässt diese Interpretation zu. Allerdings ist danach zu sehen, wie der Mann von den Polizisten weiter am Boden gehalten wird. Der Lokalinhaber hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.