Polizistenmörder Andreas S. kommt wieder vor Gericht

Saarbrücken: Der Polizistenmörder von Kusel, Andreas S., kommt wieder vor Gericht. Das hat das Landgericht Saarbrücken am heutigen Donnerstag bestätigt. Der 39-Jährige muss sich in einem Berufungsverfahren ab dem 30. April in Saarbrücken verantworten. Dabei geht es nicht um die Polizistenmorde von Kusel, sondern um Jagdwilderei. Wegen der stand der Saarländer bereits Anfang vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht in Neunkirchen.

Im damaligen Prozess wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vom Vorwurf der falschen Verdächtigung wurde er freigesprochen. Nun wird dieser Prozess wieder aufgerollt. Ob das auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken oder des Angeklagten geschieht, ist nicht klar. Da Andreas S. aber freigesprochen worden war, ist davon auszugehen, dass es die Anklagebehörde war, die den neuerlichen Prozess angestrengt hat.

Die 12. Strafkammer hat für das Verfahren drei Verhandlungstage vorgesehen. Neben dem 30. April soll in der Sache auch am 8. Mai verhandelt werden, am 15. Mai könnte das Urteil fallen. Nach Ansicht der Vorinstanz beim Amtsgericht Neunkirchen war der Vorfall, der sich vor mehr als sechs Jahren zugetragen haben soll, „schlicht nicht mehr aufklärbar“. Im September 2017 sollte Andreas S. laut der Anklage bei Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben.

Als sich ein Zeuge dem Mann nach der mutmaßlichen Tat auf einem Feldweg in den Weg gestellt habe, um ihn an der Flucht mit seinem Auto zu hindern, soll der angebliche Wilderer ungebremst auf den Zeugen zugefahren sein. Nur durch einen Sprung zur Seite soll sich der Zeuge habe retten können. Vor dem Amtsgericht haben sich jedoch im Verfahren zu viele Unsicherheiten ergeben, um zu einer Verurteilung zu kommen.