Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat den Eilantrag einer Saarländerin gegen die Verordnung zu Quarantäne-Maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus zurückgewiesen. Die Frau besitzt eine Zweitwohnung auf Mallorca und hat eine Reise dorthin gebucht.
Weil sie während des Fluges durchgängig eine FFP3-Maske tragen will und auf der Baleareninsel derzeit im Vergleich zu ihrem Heimatlandkreis im Saarland ein niedrigerer Inzidenzwert herrscht, sieht die Frau durch die im Saarland vorgeschriebene Quarantäne nach der Rückkehr ihre Grundrechte der Berufsfreiheit, der Freiheit der Person und des Gleichheitsgrundsatzes verletzt (wir berichteten). Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag der Frau nun abgewiesen. Nach Einschätzung der Richter ist eine Beurteilung des Sachverhalts im Eilverfahren nicht möglich, weil es eine Vielzahl komplexer fachlicher und rechtlicher Fragen zu klären gibt. Das kann, so das Gericht, nur im Hauptsacheverfahren behandelt werden.
Die Richter gehen zwar davon aus, dass die Frau im Hauptsacheverfahren möglicherweise Recht bekommen könnte. Allerdings überwiegen zum jetzigen Zeitpunkt die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz von Leib und Leben. Durch die momentane Vielzahl von Neuinfektionen und eine hohe Anzahl von Todesfällen sehen die Richter die Quarantäne nach der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten als gerechtfertigt an.
Die Eingriffe in die Grundrechte der betreffenden Frau dagegen sehen die Richter als weniger schwerwiegend. Zum einen sei es möglich, die Absonderungsdauer durch einen freiwilligen Corona-Test nach fünf Tagen zu verkürzen. Zum anderen gebe es Ausnahmen von der Absonderungspflicht bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.