Radioaktives Material in St. Ingbert: War es Uran?

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St. Ingbert: Bei dem Einsatz in einer Wohnung in St. Ingbert am gestrigen Dienstag (wir berichteten) ist tatsächlich radioaktives Material entdeckt worden. Wie die Polizei mitteilt, sind erhöhte Strahlenwerte in der Wohnung festgestellt worden. Die waren so hoch, dass die Räumlichkeiten derzeit nicht bewohnbar sind und versiegelt werden mussten. Erst nach einer Reinigung durch professionelles Personal und einer anschließenden Freimessung kann die Wohnung wieder betreten werden.

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Am späten Nachmittag hat die Polizei zudem ein weiteres Objekt durchsucht, in dem der 24-jährige Beschuldigte radioaktive Mineralien gelagert haben soll. Um welchen Stoff genau es geht, wollen die Behörden heute Mittag bekannt geben. Unbestätigten Informationen zufolge soll es sich um Uran handeln! Es kommt, wie das ebenfalls radioaktive Thorium, natürlicherweise in Mineralien vor. Alle Isotope von Uran sind radioaktiv und höchst gefährlich:

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Seine Radioaktivität erzeugt sogenannte ionisierende Strahlung. Dadurch kann das Metall, vor allem beim Kontakt mit der Haut oder dem Einatmen von Metallstaub, Erbgutveränderungen wie Mutationen auslösen und auch Krebserkrankungen verursachen. Zudem ist der Stoff auch giftig, selbst wenn er nicht strahlen würde. Folgeprodukte, die beim radioaktiven Zerfall von Uran entstehen, können ebenfalls noch einmal schädlich für den menschlichen Körper sein.

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Eines dieser Zerfallsreihen-Folgeprodukte ist Radon. Als radioaktives Gas kann es seinen Weg überallhin finden. Dass es sich bei dem gestern aufgefundenen Material tatsächlich um uranhaltige Stoffe handelt, dafür gibt es derzeit von offizieller Seite noch keine Bestätigung, erst am Mittag soll dazu Stellung bezogen werden.

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Das Strafgesetzbuch regelt in Paragraf 328 den unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ohne Genehmigung radioaktive Stoffe aufbewahrt, die geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung von Dritten herbeizuführen.

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