Saarbrücken: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die derzeit geltende Corona-Verordnung stattgegeben. Vor Gericht gezogen ist die Inhaberin mehrerer privater Wettannahmestellen im Saarland. Ihr verbietet die Corona-Verordnung derzeit komplett den Betrieb. Das hält der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes für rechtswidrig und erklärt, dass zumindest die reine Entgegennahme von Wettscheinen wieder erlaubt werden muss.
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