Saar-Gericht weist Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus zurück

Saarlouis: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat am heutigen Mittwoch mehrere Eilanträge mehrerer Saarländer zurückgewiesen, die sich unter den Aktenzeichen 6 L 209/22, 6 L 210/22 und 6 L 298/22 gegen die Verkürzung des Genesenenstatus wehren wollten. Am 15. Januar war der Status, mit dem von Corona genesene vollständig Geimpften gleichgestellt wurden, plötzlich von sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt worden.

Das Gericht sieht darin kein Problem. Zwar gibt es nach Angaben der Richter viele namhafte Stimmen aus Wissenschaft und Praxis, die eine Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf höchstens 90 Tage für nicht gerechtfertigt halten. Trotzdem steht nach Ansicht der Kammer die Einschätzung darüber der Regierung zu. Auch sonst sei die Regelung nicht verfassungswidrig.

Zudem sind die insbesondere für Ungeimpfte bisher bestehenden weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der privaten Lebensgestaltung, etwa Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel oder Kontaktbeschränkungen, zwischenzeitlich wieder aufgehoben worden.

In vielen Bereichen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens, die laut Gericht für die Grundrechtsausübung von besonderer Bedeutung sind, hat man mittlerweile getestete Personen mit immunisierten Personen gleichgestellt. Sowieso können, so die Kammer, weite Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auch wieder von ungeimpften Personen wie den Antragstellern wahrgenommen werden. Sie müssen nur einen Testnachweis vorlegen.

Die Wahrnehmung von Testmöglichkeiten ist den Antragstellern laut Einschätzung des Gerichts möglich und zumutbar. Zu guter Letzt fallen ab Anfang April ohnehin alle tiefer greifenderen Schutzmaßnahmen weg, wenn das Saarland nicht Gebrauch von der Befugnis zur Ergreifung erweiterter Schutzmaßnahmen, der sogenannten Hotspot-Regelung macht.