Saarlouis: Das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis hat am heutigen Mittwoch mehrere Eilanträge mehrerer Saarländer zurückgewiesen, die sich unter den Aktenzeichen 6 L 209/22, 6 L 210/22 und 6 L 298/22 gegen die Verkürzung des Genesenenstatus wehren wollten. Am 15. Januar war der Status, mit dem von Corona genesene vollständig Geimpften gleichgestellt wurden, plötzlich von sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt worden.
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