Saarlouis: Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Sitz in Saarlouis ist am heutigen Mittwoch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingegangen. Gestellt haben den Antrag zwei saarländische Notfallsanitäter, die beide offenbar nicht oder nicht vollständig gegen Corona geimpft sind. Sie wollen vom Gericht feststellen lassen, dass für sie die beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz für sie nicht gilt.
Der entsprechende Passus im Gesetz sieht vor, dass bestimmte Berufsgruppen ab dem 15. März gegen Corona geimpft sein müssen. Zu den betreffenden Berufsgruppen gehören unter anderem Mitarbeiter in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, aber eben auch Mitarbeiter des Rettungsdienstes. Weil die beiden Notfallsanitäter bei einer Einrichtung im Saarland bedienstet sind, wenden sie sich an das saarländische Verwaltungsgericht.
Behördensprecher Christoph Schmitt erklärt: „Das Gericht wird nun prüfen, ob es für den Antrag zuständig ist und danach gegebenenfalls in der Sache entscheiden.“ Solche Entscheidungen können teilweise mehrere Wochen lang dauern. Es ist also durchaus möglich, dass der Beschluss des Gerichts noch nicht vorliegt, wenn ab 15. März die Corona-Impfpflicht in Kraft tritt.
Ob die Antragsteller recht bekommen werden, bleibt abzuwarten. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat sich erst vor wenigen Tagen das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht befasst. Es hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als erfolglos zurückgewiesen. Die Antragsteller wollten erreichen, dass die Impfpflicht vorerst ausgesetzt wird.
Die Verfassungsrichter mussten die möglichen Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen, die sich aus einer einstweiligen Anordnung ergeben würden. Sie stellten dabei fest, dass die Nachteile solch einer Anordnung bei Weitem überwiegen würden.